Stand: April 2014 | © mvh networks Melissopoulos – Vitsas GbR
Die Bearbeitung des Projekts erfolgt vom Auftragnehmer mit den folgenden fünf Projektphasen. Die Teilung in Projektphasen und die darin aufgeschlüsselten Arbeitsleistungen bieten Auftraggeber und Auftragnehmer von Anfang an Vertrags- und Investitionssicherheit. Nach jeder Projektstufe wird eine Entscheidung und Freigabe für die nächste Stufe erforderlich. Die ersten beiden Phasen des Projekts können separat abgerufen werden. Ab der dritten Phase läuft das Projekt in der Regel bis zur Veröffentlichung durch, wobei der Umfang der angeforderten Leistungen, z. B. für Produktion und Schulungen in Rücksprache mit dem Auftraggeber erst nach Abschluss der ersten Phase (Spezifikation und Planung) exakt kalkuliert werden kann.
Das Beratungsgespräch zu Projektbeginn bildet die Basis für die Erarbeitung des Projekts. Diese erste Arbeitsstufe dient zur Definition und exakten Eingrenzung der Projektziele und Zielgruppen sowie der Inhalte und Intention der Website. Dazu werden in der Regel in einem ersten Workshop mit dem Auftraggeber die Ziele, der Nutzen und der vermutliche Umfang der Website erarbeitet.
Leistungen Phase 1:
Anhand der Spezifikation entwickelt der Auftragnehmer Strukturmodelle und Designvarianten für das Erscheinungsbild der Website, so genannte „Prototypen“. Dazu gehören Beispielseiten, eine durch-gehende Navigation und die Benutzerführung sowie ein Funktionsmodell, das die Bedienung der Website zeigt. Die Prototypen zeigen mögliche Varianten des Erscheinungsbildes, das „look and feel“der Website.
Leistungen Phase 2:
Der Kunde wird dem Webdesigner die gemäß vorstehenden Absätzen zu liefernden Inhalte und Angaben spätestens unverzüglich nach Beendigung der Konzeptphase zur Verfügung stellen. Sobald der Webdesigner ein Konzept erstellt hat, das die vertraglichen Anforderungen erfüllt, wird der Kunde diesen Entwurf durch schriftliche Erklärung freigeben. Mehraufwendungen, die daraus entstehen, dass der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß § 4 dieser AGB nicht nachgekommen ist werden mit dem unter §4 Punkt 8 aufgeführten Stundensatz vergütet. Der Webdesigner ist für die Inhalte, die der Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Webdesigner nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
Auf der Basis der Konzeption und der abschließenden Spezifikation der Website beginnt die Produktion der Website. Dabei wird, zunächst lokal, eine voll funktionsfähige Website erstellt und alle notwendigen Elemente (Grafiken, Skripten, evtl. Datenbanken) produziert und implementiert. Der abschließende Test unter echten Bedingungen sichert die volle Funktionsfähigkeit.
Leistungen Phase 3:
Nach Vollendung eines Projekts der Website durch den Webdesigner, die den vertraglichen Anforderungen entspricht, verpflichtet sich der Kunde, das Ergebniss durch schriftliche Erklärung freizugeben.
Nach Abschluss der Produktion und Freigabe durch den Auftraggeber wird die Website publiziert, d.h. öffentlich zugänglich gemacht und in den relevanten Suchmaschinen angemeldet. Bei Bedarf werden zusätzliche Marketingmaßnahmen vorgeschlagen. Das gesamte Projekt wird wenn vorher schriftlich vereinabrt wurde vollständig dokumentiert, damit die Website unabhängig von Einzelpersonen weiterentwickelt werden kann.
Leistungen Phase 4:
Websites sind mit der Publikation auf einem Server nicht abgeschlossen, sondern müssen ständig aktualisiert und erweitert werden. Das kann intern mit eigenen Mitarbeitern oder extern mit Dienstleistern geschehen. Schulungstage für Editoren, Autorensysteme, Grafikprogramme werden nach Tagessätzen abgerechnet, Pflege und Updates von Websites nach Aufwand oder mit einer monatlichen Pauschale. Leistungen nach Bedarf und Absprache (optional, wenn schriflich vereinbart wurde).
Leistungen Phase 5:
Die Vergütung der Waren und Leistungen von mvh networks erfolgt mangels anderer schriftlicher vertraglicher Übereinkunft in 4 Teilen:
20 % des Honorars sind bei Vertragsschluss fällig.
30 % des Honorars nach Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch mvh networks bevor die Programmierung beginnt. (Präsentationshonorar).
40 % des Honorars nach Abschluss der Programmierung.
10 % des Honorars nach Abnahme des Werkes.
Reisekosten und Spesen werden generell separat berechnet. Bei besonderen Kosten durch Vorleistungen von mvh networks wie erheblicher Materialaufwand, ist ein entsprechender Vorschuss zu vereinbaren und zu leisten.
Der Vertrag wird, falls nichts anderes vereinbart ist, mit einer Laufzeit von zwölf (12) Monaten geschlossen. Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein (1) Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von vier (4) Wochen zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.
mvh networks ist bei Verträgen, die eine Laufzeit oder eine Mindestvertragslaufzeit von bis zu zwölf (12) Monaten haben, frühestens nach einem (1) Monat berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag sich um eine bestimmte Zeit verlängert hat. mvh networks ist bei Verträgen, die eine Laufzeit oder eine Mindestvertragslaufzeit von mehr als zwölf (12) Monate und bis zu vierundzwanzig (24) Monate haben, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Monatsende zu kündigen. Ein auf unbestimmte Zeit laufendes Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Monatsende gekündigt werden.