Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von MVH Networks Melissopoulos - Vitsas - Thomos GbR
§ 1 Geltungsbereich
1. Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichenden Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Wir sind bei Dauerschuldverhältnissen jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Die geänderten AGB werden dem Kunden unter Hervorhebung der Änderungen mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 3 Wochen vor Geltungsbeginn mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von spätestens 2 Wochen ab Zugang der geänderten Geschäftsbedingungen, so werden diese Vertragsbestandteil. Widerspricht der Kunde den geänderten Geschäftsbedingungen, so sind wir zur außerordentlichen Kündigung, zum Zeitpunkt des Geltungsbeginns der neuen Geschäftsbedingungen berechtigt, sofern eine Fortsetzung mit den alten Geschäftsbedingungen für uns unzumutbar ist.
3. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 2 Urheberrecht und Nutzungsrechte
1. Jeder dem Designer erteile Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Designer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
4. Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
5. Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Designer zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design- Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
7. Der Kunde versichert, dass die Erteilung und die Ausführung des Auftrages nicht gegen geltende Gesetze verstößt und keine Rechte (insbes. Urheber-, Marken- und andere Immaterialgüterrechte) Dritter entgegenstehen oder verletzt werden. Beinhaltet der Auftrag die Be- oder Verarbeitung von Vorlagen, Inhalten, Bildern etc., so sichert uns der Kunde mit der Auftragserteilung die erforderlichen Rechte zur Bearbeitung zu. Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte, Dritter verletzt werden. Er hat uns von jeglicher Inanspruchnahme Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung auf erstes Anfordern freizuhalten (inkl. sämtlicher notwendigen Rechtsverfolgungskosten).
8. Sofern durch die Ausführung des Auftrages am Endprodukt oder an Zwischenprodukten neue Urheberrechte entstehen, so erhält der Kunde - wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde - nur die nichtausschließliche Nutzungslizenz am Endprodukt. Die Rechte an den Zwischenprodukten verbleiben bei uns. Ein automatischer Übergang von Leistungsschutzrechten findet nicht statt.
9. Eine über die vertragliche Vereinbarung hinausgehende Nutzung, insbesondere Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist untersagt, es sei denn, wir haben der Nutzung/Weitergabe schriftlich zugestimmt.
10. Der Kunde erwirbt die urheberrechtlichen Verwertungsrechte erst, wenn der Webdesigner dem Kunden die Webseite auf einem Datenträger übergeben oder auf den bereitgestellten Server hochgeladen hat und der Kunde die Vergütung vollständig an den Webdesigner entrichtet hat (§ 158 Abs. 1 BGB). Bis zur Entrichtung der vom Kunden geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche urheberrechtlichen Verwertungsrechte beim Webdesigner.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend und stellen kein verbindliches Angebot dar.
2. Die Annahmeerklärung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot dar, dass durch schriftliche Auftragsbestätigung angenommen wird.
3. Sonstige Vereinbarungen und Nebenabreden sowie Zusicherungen oder Nebenabreden unserer
Mitarbeiter die nicht in unserem Angebot aufgeführt sind, werden von uns schriftlich bestätigt.
§ 4 Vertragsinhalt / Leistungsumfang
1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Leistungsbeschreibung in unserer Auftragsbestätigung als Annahme des Angebotes und soweit vorhanden, durch die Angaben im Pflichtenheft. Bei Fehlen einer schriftlichen Auftragsbestätigung, ergibt sich der Leistungsumfang aus unserem Angebot.
2. Beinhaltet die Leistung den Einsatz einer Fremdsoftware (bspw. CMS, CRM Systeme), so beschränkt sich der Leistungsumfang auf Lizenzverschaffung und sofern vereinbart, Installation und Einrichtung der Software.
3. Handelt es sich bei der Fremdsoftware um freie Software (Open-Source), so erfolgt die Lizenzverschaffung für den Kunden kostenfrei.
4. Ist eine Anmeldung einer Internetpräsenz bei Online-Suchdiensten durch uns vereinbart, so schulden wir ausschließlich die Anmeldung nach besten Möglichkeiten einer automatisierten Anmeldung. Eine tatsächliche Aufnahme in einen Online-Suchdienst kann von uns nicht gewährleistet werden.
5. Soweit nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind zusätzliche Leistungen, insbesondere für Telefonsupport, Wartungsarbeiten, Modelle, Entwürfe, Andrucke, Pläne, Ausdrucke, Änderungen angelieferter / übertragener Daten, Erstellung von Sicherungskopien und ähnliche Vorarbeiten sowie Kosten der Datenübertragung, der Lagerung und Archivierung nicht im Leistungsumfang enthalten.
6. Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise gelten für den in Absatz genannten Leistungsumfang. Wird der Leistungsumfang nachträglich auf Veranlassung des Kunden geändert oder fallen vom Kunden veranlasste oder für die Vertragserfüllung zwingende zusätzliche Leistungen nach Absatz an, so wird der dadurch entstehende Mehraufwand dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
7. Als Grundlage für die Berechnung von Zusatzleistungen gilt, soweit nicht anders vereinbart, unser Stundensatz von 35,00 € inkl. MwSt, im Übrigen die übliche Vergütung.
8. Als vergütungspflichtige Zusatzleistungen gelten unabhängig von der gewählten Vergütungsart in jedem Fall Aufwendungen, die der Webdesigner tätigt, weil der Kunde nach Freigabe des Konzepts, nach Freigabe der Basisversion oder nach Teilabnahmen auf Wunsch des Kunden Änderungen vorgenommen hat, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits freigegeben bzw. abgenommen worden sind. Derartige Mehraufwendungen werden in jedem Fall mit dem unter §3 Punkt 7 angegebenen Stundensatz vergütet.
§ 5 Projektübersicht und Projektphasen
Die Bearbeitung des Projekts erfolgt vom Auftragnehmer mit den folgenden fünf Projektphasen. Die Teilung in Projektphasen und die darin aufgeschlüsselten Arbeitsleistungen bieten Auftraggeber und Auftragnehmer von Anfang an Vertrags- und Investitionssicherheit. Nach jeder Projektstufe wird eine Entscheidung und Freigabe für die nächste Stufe erforderlich. Die ersten beiden Phasen des Projekts können separat abgerufen werden. Ab der dritten Phase läuft das Projekt in der Regel bis zur Veröffentlichung durch, wobei der Umfang der angeforderten Leistungen, z. B. für Produktion und Schulungen in Rücksprache mit dem Auftraggeber erst nach. Abschluss der ersten Phase ( Spezifikation und Planung ) exakt kalkuliert werden kann.
Phase 1 Spezifikation und Planung
Das Beratungsgespräch zu Projektbeginn bildet die Basis für die Erarbeitung des Projekts. Diese erste Arbeitsstufe dient zur Definition und exakten Eingrenzung der Projektziele und Zielgruppen sowie der Inhalte und Intention der Website. Dazu werden in der Regel in einem ersten Workshop mit dem Auftraggeber die Ziele, der Nutzen und der vermutliche Umfang der Website erarbeitet.
Leistungen Phase 1:
1.1. Beratungsgespräch mit Analyse des Unternehmens und der Produkte, Markt-situation, Definition der Projektziele und der Zielgruppen, Aufgabe der Internetpräsenz.
1.2. Spezifikation des Internetangebots, Ausarbeitung der Inhalte und Ziele der Website, Planung der kurz-, mittel- und langfristigen Perspektiven der Website, inhaltliche und funktionale Definition, Planung der Integration in das Marketing.
1.3. Auswertung vorhandener Unterlagen, Analyse von Corporate Identity und Corporate Design des Auftraggebers als Vorgabe für das Erscheinungsbild der Website; Festlegung der Vorgaben für das Design der Internetpräsenz (CI, CD, Hausfarben etc.).
1.4. Markt- und Mitbewerberanalyse, Auswertung des Auftretens der (direkten) Mitbewerber und deren Erscheinungsbild, insbesondere im Hinblick auf die Zielgruppe.
1.5. Festlegung der technischen Rahmenbedingungen der Realisierung der Internetpräsenz und der Arbeitsverteilung (wer übernimmt / liefert was, wie werden die Seiten publiziert etc.); Festlegung der Projektverantwortlichen und der Termine.
1.6. Protokoll des Internetworkshops und detaillierte Vorschläge zur konkreten Realisierung der Internetpräsenz inkl. Zeitplan, Umfang, Arbeitsverteilung und Kostenaufstellung.
Phase 2 Konzeption und Prototyping
Anhand der Spezifikation entwickelt der Auftragnehmer Strukturmodelle und Designvarianten für das Erscheinungsbild der Website, so genannte „Prototypen“. Dazu gehören Beispielseiten, eine durch-gehende Navigation und die Benutzerführung sowie ein Funktionsmodell, das die Bedienung der Website zeigt. Die Prototypen zeigen mögliche Varianten des Erscheinungsbildes, das „look and feel“der Website.
Leistungen Phase 2:
2.1. Konzeption und Aufbau eines Strukturmodells, Definition von Aufbau, Umfang und Gliederung der Website inkl. der vorgesehenen Erweiterungen, Ausarbeitung eines Funktionsmodells.
2.2. Ausarbeitung der Designvariante (look and feel) und Erarbeitung von Prototypen der Website zur optischen Beurteilung (statische Modelle bzw. Ausdrucke)
2.3. Recherche und Beschaffung des notwendigen Bildmaterials
2.4. Entwicklung der Grafiken für den Seitenaufbau und die Navigation
2.5. Präsentation und endgültige Spezifikation der Website für die Produktion
Der Kunde wird dem Webdesigner die gemäß vorstehenden Absätzen zu liefernden Inhalte und Angaben spätestens unverzüglich nach Beendigung der Konzeptphase zur Verfügung stellen. Sobald der Webdesigner ein Konzept erstellt hat, das die vertraglichen Anforderungen erfüllt, wird der Kunde diesen Entwurf durch schriftliche Erklärung freigeben. Mehraufwendungen, die daraus entstehen, dass der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß § 4 dieser AGB nicht nachgekommen ist werden mit dem unter §3 Punkt 7 aufgeführten Stundensatz vergütet. Der Webdesigner ist für die Inhalte, die der Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Webdesigner nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
Phase 3 Produktion und Test
Auf der Basis der Konzeption und der abschließenden Spezifikation der Website beginnt die Produktion der Website. Dabei wird, zunächst lokal, eine voll funktionsfähige Website erstellt und alle notwendigen Elemente (Grafiken, Skripten, evtl. Datenbanken) produziert und implementiert. Der abschließende Test unter echten Bedingungen sichert die volle Funktionsfähigkeit.
Leistungen Phase 3:
3.1. Produktion der voll funktionsfähigen Website mit allen Seiten, Grafiken und Skripten
3.2. Integration der programmiertechnischen Komponenten (Skripten, Datenbanken)
3.3. Vollständiger Test aller Seiten auf unterschiedlichen Maschinen (Betriebssysteme und Browser) und unter Netzlast (geschützte Bereiche beim Provider/Server)
3.4. Korrekturdurchläufe für Texte, Grafiken und Skripten
Nach Vollendung eines Projekts der Web-Site durch den Webdesigner, die den vertraglichen Anforderungen entspricht, verpflichtet sich der Kunde, das Ergebniss durch schriftliche Erklärung freizugeben.
Phase 4 Publikation und Dokumentation
Nach Abschluss der Produktion und Freigabe durch den Auftraggeber wird die Website publiziert, d.h. öffentlich zugänglich gemacht und in den relevanten Suchmaschinen angemeldet. Bei Bedarf werden zusätzliche Marketingmaßnahmen vorgeschlagen. Das gesamte Projekt wird vollständig dokumentiert, damit die Webseite unabhängig von Einzelpersonen weiterentwickelt werden kann.
Leistungen Phase 4:
4.1. Bei Bedarf Organisation der technischen Abwicklung zur Publikation der Website (Beantragung des Domainnamens, Recherche und Übermittlung von Angeboten, Einrichtung der Domain/ E-Mail-Adressen in Absprache mit dem Provider), ggf. Absprache mit der hauseigenen EDV-Abteilung über die Parameter der Realisierung.
4.2. Publikation der Website auf einem öffentlich zugänglichen Server (Internet Provider oder eigener Server) inkl. Funktionstest der Seiten und Skripten/Datenbanken
4.3. Anmeldung der Website in den relevanten Suchmaschinen
4.4. Übergabe des Datenmaterials als Ausdruck und auf CD-ROM (Formate nach Absprache) zur Pflege, zum Ausbau der Website.
Phase 5 Pflege, Ausbau , Schulung
Websites sind mit der Publikation auf einem Server nicht abgeschlossen, sondern müssen ständig aktualisiert und erweitert werden. Das kann intern mit eigenen Mitarbeitern oder extern mit Dienstleistern geschehen. Schulungstage für Editoren, Autorensysteme, Grafikprogramme werden nach Tagessätzen abgerechnet, Pflege und Updates von Websites nach Aufwand oder mit einer monatlichen Pauschale. Leistungen nach Bedarf und Absprache ( Vorschläge für sinnvolle und notwendige Leistungsfelder )
Leistungen Phase 5:
5.1. Schulung von Mitarbeitern des Unternehmens im Umgang mit Editoren, Autorensystemen, Grafikprogrammen und anderen Werkzeugen (FTP-Tools zum Übertragen der Daten)
5.2. Pflege und regelmäßige Updates bzw. Ausbau der Website
5.3. Evtl. Weiterentwicklung der Website durch neue technische Standards und/oder neue Browser, Ausbau der Funktionalität etc. Der Kunde ist zur Abnahme der Web-Site verpflichtet, sofern das Projekt den vertraglichen Anforderungen entspricht oder alle die vom Kunden verlangten Leistungen vom Webdesigner geleistet wurden.
§ 6 Liefer- und Fertigstellungstermine/ Leistungszeit
1. In der Auftragsbestätigung genannte Liefer- und Fertigstellungstermine sowie Leistungszeiten entsprechen dem jeweiligen Planungsstand und setzen die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Insbesondere bei durch den Kunden veranlassten Änderungen, Zusatzarbeiten und sonstigen Abweichungen von der Auftragsbestätigung, kann sich der Liefer-/Fertigstellungstermin entsprechend verschieben, bzw. die Leistungszeit verlängern.
2. Fixtermine gemäß § 376 HGB bestehen nur, soweit diese ausdrücklich als solche vereinbart sind.
3. Die Einhaltung der Liefer-, Fertigstellungs- und Leistungsverpflichtungen unsererseits setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4. Liefer-, Fertigstellungs- und Leistungsverzögerungen, die bei uns oder bei einem unserer Unterlieferanten/Subunternehmer aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen entstehen, die höherer Gewalt gleichstehen (wie z.B. währungs- und handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen wie bspw. Feuer, Maschinendefekte, Bruch, Rohstoff- oder Energiemangel) berechtigen uns, die Lieferung, Fertigstellung und/oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird die Durchführung des Vertrages dadurch für eine Partei unzumutbar, so kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten.
5. Geraten wir mit der Leistung oder Fertigstellung in Verzug, so ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
6. Steht dem Kunden ein gesetzlicher Anspruch auf Schadensersatz wegen Verzug zu, so ist eine Verzugsentschädigung auf höchstens 5% des Auftragswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen beschränkt. Dar über hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf einer zumindest groben Fahrlässigkeit unsererseits oder auf Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In letztgenannten Fällen ist die Ersatzpflicht allerdings auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Webseite den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
§ 7 Gefahrübergang / Versand
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit dem Zeitpunkt der Abnahme und/oder Übergabe an den Kunden, bei vereinbartem Versand mit der Übergabe oder Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausübung der Versendung bestimmter Person oder Anstalt auf den Kunden über. Bei Versand per E-Mail geht die Gefahr mit Versendung an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse auf diesen über. Soweit gemäß § 646 BGB Vollendung an die Stelle der Abnahme tritt, ist dieser Zeitpunkt für den Gefahrübergang maßgeblich.
2. Gleiches gilt soweit sich der Kunde in Annahmeverzug befindet.
3. Die Ware wird auf Wunsch nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers auf Kosten des Kunden versichert.
4. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
§ 8 Zahlung
1. Soweit nicht anders vereinbart, verpflichtet sich der Kunden nach Erhalt der Ware und der Rechnung innerhalb von 10 Tagen die vereinbarte Vergütung ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
2. Ein Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Bei Scheckzahlung gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
4. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verzinsen.
5. Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, dieser insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben sollten. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
6. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7. Nach Fertigstellung der Webseite wird der Webdesigner dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung per Email in Rechnung stellen (Schlussrechnung). Sofern erwünscht wird die Rechnung mit der Post verschickt und zusätzlich 0,50 € berechnet. Die Schlussrechnung ist innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.
8. Der Webdesigner ist berechtigt, dem Kunden in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach dem jeweils bereits erbrachten Leistungen des Webdesigners und werden für geleistete Arbeit in Höhe von jeweils 1500 € vereinbart. Die Abschlagsrechnungen sind innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.
§ 9 Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitz- oder Firmensitzwechsel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht (§ 4) nach dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Die maximale Frist einer Verzögerung vom Kunden wird bei 8 Wochen nach Auftragsbestätigung festgesetzt.
4. Im Falle eines zurücktretens vom Vertag, das durch ein Verschulden des Kunden zurückzuführen ist, ohne das dabei der Webdesigner seine Pflichten verletzt hat, ist der Kunde verpflichtet für die endstandenen Kosten und der bis dahin geleistete Leistungen, 40% des im Vertrags oder Arbeitsbestätigungs festgelegten Betrages an den Webdesigner zu begleichen.
4. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
5. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist. Der Kunde verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
6. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentumsrecht hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme so wie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrage.
8. Uns steht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen, die zu unseren Gunsten gegenüber dem Kunden bestehen, an allen vom Kunden gelieferten Plänen, Manuskripten, Daten und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB zu.
§ 10 Datenanlieferung / Virus / Datenverlust / Beweislast
1. Angelieferte Daten müssen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Der Kunde hat die uns zur Verfügung gestellten Daten vor Lieferung bzw. Übermittlung jeweils mit dem neuesten Stand entsprechenden Virenschutzprogrammen auf die Freiheit von Viren, Würmern, Trojanern etc. zu überprüfen.
2. Er haftet für jeden Schaden, der auf einen von ihm übermittelten Virus, Wurm, Trojaner etc. zurückzuführen ist, in voller Höhe nehmen. Die Haftung umfasst auch den Ersatz der Kosten für die Systemprüfung, Schadensfeststellungs- und Beseitigungskosten einer Fachfirma sowie den Ersatz der entsprechenden Ausfallzeiten.
3. Der Kunde trägt das volle Risiko eines Datenverlustes. Die Datensicherung und das erstellen von regelmäßigen Sicherungskopien obliegt allein dem Kunden. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet uns eine entsprechende Kopie der Daten zu fertigen. Verpflichtet sind wir nur, soweit wir uns hierzu vertraglich verpflichtet haben.
4. Im Fall eines Datenverlustes hat der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, bzw. an uns zu liefern.
5. Für sämtliche vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten übernehmen wir keine Gewähr, selbst wenn sie den Anforderungen des S.1 entsprechen. Dementsprechend haften wir weder für Satz-, Rechtschreib- und Formatfehler, noch für etwaige Abweichungen bei Farbe, Kontrast, Sättigung usw., soweit dies auf die von dem Kunden gelieferten Daten zurück zu führen ist
6. Wir sind nicht verpflichtet, die uns zur Verfügung gestellten Daten auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder auf Übereinstimmungen mit den Vorgaben des Kunden zu überprüfen. Der Auftrag wird in diesem Fällen ausschließlich auf der Grundlage der uns übermittelten Daten ausgeführt. Der Kunde trägt die volle Beweislast für die Vollständigkeit und Mangelfreiheit der angelieferten Daten und die vollständige und mangelfreie Datenübertragung.
§ 11 Rügepflichten, Freigabeerklärungen, Abnahme
1. Der Kunde ist verpflichtet, von uns gelieferte / fertig gestellte Werke und die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Mängelrügen des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Mängelrügen sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb einer Woche nach Empfang der Produkte und Erzeugnisse schriftlich geltend gemacht werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Versteckte Mängel, die auch nach der unverzüglichen sorgfältigen Untersuchung nicht festzustellen sind, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Etwaige Ansprüche aufgrund solcher Mängel verjähren in 1 Jahr nach Gefahrenübergang. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
3. Die Gefahr etwaiger Fehler (insb. bzgl. Satz, Format, Stand, Farbe, Kontrast und Sättigung etc.) geht mit der Freigabeerklärung des Kunden auf diesen über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem an die Freigabeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind.
4. Durch uns verursachte inhaltliche Fehler werden kostenfrei berichtigt; dagegen werden von dem Kunden infolge Unleserlichkeit der bereitgestellten Vorlagen, nicht verschuldete oder in Abweichung von der Vorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen nach den dafür aufgewendeten Arbeitsstunden gemäß unserem üblichen Stundensatz berechnet.
5. Bei Änderungen nach Freigabe gehen alle damit verbundenen Kosten zu Lasten des Kunden.
§ 12 Gewährleistung
1. Für Mängel der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nacherfüllung und / oder Ersatzlieferung bis zur Höhe des Auftragswertes. Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, das mangelhafte Werk zurückzugewähren.
2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Von einem Fehlschlagen der Nacherfüllung ist erst auszugehen, wenn uns hinreichende Gelegenheit zur Nacherfüllung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nacherfüllung oder Ersatzlieferung möglich ist, aber von uns verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt. Bei einer nur geringfügigen Abweichung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
3. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt das Produkt bei uns, wenn wir dies wählen und uns dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen dem Auftragswert und Wert des mangelhaften Produktes. Dies gilt nicht, falls uns mindestens grobes Verschulden, ein arglistiges Verschweigen eines Mangels oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vorgeworfen werden kann.
4. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme bzw. Vollendung. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (vgl. Abs.).
6. Die vereinbarte Beschaffenheit des Werkes ergibt sich grundsätzlich aus der Auftragsbestätigung, schriftlichen Zusatzvereinbarungen oder dem Pflichtenheft. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe des Werkes dar. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
7. Bei Installation von Software Dritter gilt die Beschaffenheit der Software in der im Auftrag genannten Version als vereinbart.
8. Entstehen Mängel aufgrund fehlender oder abweichende Systemvoraussetzungen des Kunden vom Angebot/Auftragsbestätigung, beziehungsweise wird das System des Kunden nachträglich geändert, so übernehmen wir hierfür keine Gewährleistung, so weit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Der Kunde trägt die Beweislast, dass auftretende Mängel unserer Werke und Leistungen nicht auf die abweichenden Systemvoraussetzungen oder Änderungen des Systems zurückzuführen sind.
9. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Ablehnung des Gesamtauftrages, es sei denn, dies wäre für einen der Vertragsparteien unzumutbar.
10. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall sind wir von unserer Haftung befreit, wenn wir unsere Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Kunden abtreten. Wir haften wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch unser Verschulden nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.
§ 13 Geheimhaltung / Datenschutz
1. Der Kunde willigt ein, dass wir die zur Abwicklung des Auftrages erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz verarbeiten und speichern.
2. Der Kunde willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben werden dürfen, soweit dies zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten erforderlich ist.
3. Im Übrigen findet eine Weitergabe personenbezogener Daten nicht statt.
§ 14 Haftungsbeschränkung
1. Wir haften für grob fahrlässig und vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen, sowie für einfach fahrlässig bewirkte Körperschäden. Die Haftung bei nicht vorsätzlichen Handlungen ist dabei auf den bei Vertragsschluss typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Werkes verursachte Schäden haften wir nicht. Eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
3. Unabhängig von einem Verschulden von uns bleibt eine eventuelle Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie oder Zusicherung unberührt. Die Herstellergarantie ist eine Garantie des Herstellers und stellt keine Übernahme einer Garantie durch uns dar.
4. Wir sind auch für die während des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Lieferung verantwortlich, es sei denn dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
5. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 15 Verwahren, Versicherung
1. Vorlagen, Filme, Druck- und Datenträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände so wie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt.
2. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Kunden zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt.
3. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Kunde die Versicherung selbst zu besorgen.
§ 16 Periodische Arbeiten
1. Kommt der Kunde mit fälligen Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug und holt er diesen Rückstand nach Mahnung nicht innerhalb einer Woche auf, können wir das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.
§ 17 Impressum
1. Wir sind berechtigt auf den Werken in geeigneter Weise, bspw. durch einen Hyperlink auf unsere Firma hinzuweisen. An geeigneten Stellen werden in die Webseite Hinweise (z.B. web design development mvhnetworks & Logo) auf die Urheberstellung des Webdesigners aufgenommen. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung des Webdesigners zu entfernen. Im Falle einer Abgabe der Webseite an einer Dritten Person, ist diese nicht Berechtigt diese zu entfernen. Der Kunde ist verpflichtet den Abnehmer darauf hinzuweisen.
§ 18 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, der europäischen und internationalen Richtlinien.
2. Soweit der Kunde Kaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffent li¬chen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Stuttgart ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergeben den Streitigkeiten.
3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt ist, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller son sti gen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
1. Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichenden Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Wir sind bei Dauerschuldverhältnissen jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Die geänderten AGB werden dem Kunden unter Hervorhebung der Änderungen mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 3 Wochen vor Geltungsbeginn mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von spätestens 2 Wochen ab Zugang der geänderten Geschäftsbedingungen, so werden diese Vertragsbestandteil. Widerspricht der Kunde den geänderten Geschäftsbedingungen, so sind wir zur außerordentlichen Kündigung, zum Zeitpunkt des Geltungsbeginns der neuen Geschäftsbedingungen berechtigt, sofern eine Fortsetzung mit den alten Geschäftsbedingungen für uns unzumutbar ist.
3. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 2 Urheberrecht und Nutzungsrechte
1. Jeder dem Designer erteile Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Designer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
4. Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
5. Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Designer zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design- Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
7. Der Kunde versichert, dass die Erteilung und die Ausführung des Auftrages nicht gegen geltende Gesetze verstößt und keine Rechte (insbes. Urheber-, Marken- und andere Immaterialgüterrechte) Dritter entgegenstehen oder verletzt werden. Beinhaltet der Auftrag die Be- oder Verarbeitung von Vorlagen, Inhalten, Bildern etc., so sichert uns der Kunde mit der Auftragserteilung die erforderlichen Rechte zur Bearbeitung zu. Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte, Dritter verletzt werden. Er hat uns von jeglicher Inanspruchnahme Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung auf erstes Anfordern freizuhalten (inkl. sämtlicher notwendigen Rechtsverfolgungskosten).
8. Sofern durch die Ausführung des Auftrages am Endprodukt oder an Zwischenprodukten neue Urheberrechte entstehen, so erhält der Kunde - wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde - nur die nichtausschließliche Nutzungslizenz am Endprodukt. Die Rechte an den Zwischenprodukten verbleiben bei uns. Ein automatischer Übergang von Leistungsschutzrechten findet nicht statt.
9. Eine über die vertragliche Vereinbarung hinausgehende Nutzung, insbesondere Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist untersagt, es sei denn, wir haben der Nutzung/Weitergabe schriftlich zugestimmt.
10. Der Kunde erwirbt die urheberrechtlichen Verwertungsrechte erst, wenn der Webdesigner dem Kunden die Webseite auf einem Datenträger übergeben oder auf den bereitgestellten Server hochgeladen hat und der Kunde die Vergütung vollständig an den Webdesigner entrichtet hat (§ 158 Abs. 1 BGB). Bis zur Entrichtung der vom Kunden geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche urheberrechtlichen Verwertungsrechte beim Webdesigner.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend und stellen kein verbindliches Angebot dar.
2. Die Annahmeerklärung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot dar, dass durch schriftliche Auftragsbestätigung angenommen wird.
3. Sonstige Vereinbarungen und Nebenabreden sowie Zusicherungen oder Nebenabreden unserer
Mitarbeiter die nicht in unserem Angebot aufgeführt sind, werden von uns schriftlich bestätigt.
§ 4 Vertragsinhalt / Leistungsumfang
1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Leistungsbeschreibung in unserer Auftragsbestätigung als Annahme des Angebotes und soweit vorhanden, durch die Angaben im Pflichtenheft. Bei Fehlen einer schriftlichen Auftragsbestätigung, ergibt sich der Leistungsumfang aus unserem Angebot.
2. Beinhaltet die Leistung den Einsatz einer Fremdsoftware (bspw. CMS, CRM Systeme), so beschränkt sich der Leistungsumfang auf Lizenzverschaffung und sofern vereinbart, Installation und Einrichtung der Software.
3. Handelt es sich bei der Fremdsoftware um freie Software (Open-Source), so erfolgt die Lizenzverschaffung für den Kunden kostenfrei.
4. Ist eine Anmeldung einer Internetpräsenz bei Online-Suchdiensten durch uns vereinbart, so schulden wir ausschließlich die Anmeldung nach besten Möglichkeiten einer automatisierten Anmeldung. Eine tatsächliche Aufnahme in einen Online-Suchdienst kann von uns nicht gewährleistet werden.
5. Soweit nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind zusätzliche Leistungen, insbesondere für Telefonsupport, Wartungsarbeiten, Modelle, Entwürfe, Andrucke, Pläne, Ausdrucke, Änderungen angelieferter / übertragener Daten, Erstellung von Sicherungskopien und ähnliche Vorarbeiten sowie Kosten der Datenübertragung, der Lagerung und Archivierung nicht im Leistungsumfang enthalten.
6. Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise gelten für den in Absatz genannten Leistungsumfang. Wird der Leistungsumfang nachträglich auf Veranlassung des Kunden geändert oder fallen vom Kunden veranlasste oder für die Vertragserfüllung zwingende zusätzliche Leistungen nach Absatz an, so wird der dadurch entstehende Mehraufwand dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
7. Als Grundlage für die Berechnung von Zusatzleistungen gilt, soweit nicht anders vereinbart, unser Stundensatz von 35,00 € inkl. MwSt, im Übrigen die übliche Vergütung.
8. Als vergütungspflichtige Zusatzleistungen gelten unabhängig von der gewählten Vergütungsart in jedem Fall Aufwendungen, die der Webdesigner tätigt, weil der Kunde nach Freigabe des Konzepts, nach Freigabe der Basisversion oder nach Teilabnahmen auf Wunsch des Kunden Änderungen vorgenommen hat, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits freigegeben bzw. abgenommen worden sind. Derartige Mehraufwendungen werden in jedem Fall mit dem unter §3 Punkt 7 angegebenen Stundensatz vergütet.
§ 5 Projektübersicht und Projektphasen
Die Bearbeitung des Projekts erfolgt vom Auftragnehmer mit den folgenden fünf Projektphasen. Die Teilung in Projektphasen und die darin aufgeschlüsselten Arbeitsleistungen bieten Auftraggeber und Auftragnehmer von Anfang an Vertrags- und Investitionssicherheit. Nach jeder Projektstufe wird eine Entscheidung und Freigabe für die nächste Stufe erforderlich. Die ersten beiden Phasen des Projekts können separat abgerufen werden. Ab der dritten Phase läuft das Projekt in der Regel bis zur Veröffentlichung durch, wobei der Umfang der angeforderten Leistungen, z. B. für Produktion und Schulungen in Rücksprache mit dem Auftraggeber erst nach. Abschluss der ersten Phase ( Spezifikation und Planung ) exakt kalkuliert werden kann.
Phase 1 Spezifikation und Planung
Das Beratungsgespräch zu Projektbeginn bildet die Basis für die Erarbeitung des Projekts. Diese erste Arbeitsstufe dient zur Definition und exakten Eingrenzung der Projektziele und Zielgruppen sowie der Inhalte und Intention der Website. Dazu werden in der Regel in einem ersten Workshop mit dem Auftraggeber die Ziele, der Nutzen und der vermutliche Umfang der Website erarbeitet.
Leistungen Phase 1:
1.1. Beratungsgespräch mit Analyse des Unternehmens und der Produkte, Markt-situation, Definition der Projektziele und der Zielgruppen, Aufgabe der Internetpräsenz.
1.2. Spezifikation des Internetangebots, Ausarbeitung der Inhalte und Ziele der Website, Planung der kurz-, mittel- und langfristigen Perspektiven der Website, inhaltliche und funktionale Definition, Planung der Integration in das Marketing.
1.3. Auswertung vorhandener Unterlagen, Analyse von Corporate Identity und Corporate Design des Auftraggebers als Vorgabe für das Erscheinungsbild der Website; Festlegung der Vorgaben für das Design der Internetpräsenz (CI, CD, Hausfarben etc.).
1.4. Markt- und Mitbewerberanalyse, Auswertung des Auftretens der (direkten) Mitbewerber und deren Erscheinungsbild, insbesondere im Hinblick auf die Zielgruppe.
1.5. Festlegung der technischen Rahmenbedingungen der Realisierung der Internetpräsenz und der Arbeitsverteilung (wer übernimmt / liefert was, wie werden die Seiten publiziert etc.); Festlegung der Projektverantwortlichen und der Termine.
1.6. Protokoll des Internetworkshops und detaillierte Vorschläge zur konkreten Realisierung der Internetpräsenz inkl. Zeitplan, Umfang, Arbeitsverteilung und Kostenaufstellung.
Phase 2 Konzeption und Prototyping
Anhand der Spezifikation entwickelt der Auftragnehmer Strukturmodelle und Designvarianten für das Erscheinungsbild der Website, so genannte „Prototypen“. Dazu gehören Beispielseiten, eine durch-gehende Navigation und die Benutzerführung sowie ein Funktionsmodell, das die Bedienung der Website zeigt. Die Prototypen zeigen mögliche Varianten des Erscheinungsbildes, das „look and feel“der Website.
Leistungen Phase 2:
2.1. Konzeption und Aufbau eines Strukturmodells, Definition von Aufbau, Umfang und Gliederung der Website inkl. der vorgesehenen Erweiterungen, Ausarbeitung eines Funktionsmodells.
2.2. Ausarbeitung der Designvariante (look and feel) und Erarbeitung von Prototypen der Website zur optischen Beurteilung (statische Modelle bzw. Ausdrucke)
2.3. Recherche und Beschaffung des notwendigen Bildmaterials
2.4. Entwicklung der Grafiken für den Seitenaufbau und die Navigation
2.5. Präsentation und endgültige Spezifikation der Website für die Produktion
Der Kunde wird dem Webdesigner die gemäß vorstehenden Absätzen zu liefernden Inhalte und Angaben spätestens unverzüglich nach Beendigung der Konzeptphase zur Verfügung stellen. Sobald der Webdesigner ein Konzept erstellt hat, das die vertraglichen Anforderungen erfüllt, wird der Kunde diesen Entwurf durch schriftliche Erklärung freigeben. Mehraufwendungen, die daraus entstehen, dass der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß § 4 dieser AGB nicht nachgekommen ist werden mit dem unter §3 Punkt 7 aufgeführten Stundensatz vergütet. Der Webdesigner ist für die Inhalte, die der Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Webdesigner nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
Phase 3 Produktion und Test
Auf der Basis der Konzeption und der abschließenden Spezifikation der Website beginnt die Produktion der Website. Dabei wird, zunächst lokal, eine voll funktionsfähige Website erstellt und alle notwendigen Elemente (Grafiken, Skripten, evtl. Datenbanken) produziert und implementiert. Der abschließende Test unter echten Bedingungen sichert die volle Funktionsfähigkeit.
Leistungen Phase 3:
3.1. Produktion der voll funktionsfähigen Website mit allen Seiten, Grafiken und Skripten
3.2. Integration der programmiertechnischen Komponenten (Skripten, Datenbanken)
3.3. Vollständiger Test aller Seiten auf unterschiedlichen Maschinen (Betriebssysteme und Browser) und unter Netzlast (geschützte Bereiche beim Provider/Server)
3.4. Korrekturdurchläufe für Texte, Grafiken und Skripten
Nach Vollendung eines Projekts der Web-Site durch den Webdesigner, die den vertraglichen Anforderungen entspricht, verpflichtet sich der Kunde, das Ergebniss durch schriftliche Erklärung freizugeben.
Phase 4 Publikation und Dokumentation
Nach Abschluss der Produktion und Freigabe durch den Auftraggeber wird die Website publiziert, d.h. öffentlich zugänglich gemacht und in den relevanten Suchmaschinen angemeldet. Bei Bedarf werden zusätzliche Marketingmaßnahmen vorgeschlagen. Das gesamte Projekt wird vollständig dokumentiert, damit die Webseite unabhängig von Einzelpersonen weiterentwickelt werden kann.
Leistungen Phase 4:
4.1. Bei Bedarf Organisation der technischen Abwicklung zur Publikation der Website (Beantragung des Domainnamens, Recherche und Übermittlung von Angeboten, Einrichtung der Domain/ E-Mail-Adressen in Absprache mit dem Provider), ggf. Absprache mit der hauseigenen EDV-Abteilung über die Parameter der Realisierung.
4.2. Publikation der Website auf einem öffentlich zugänglichen Server (Internet Provider oder eigener Server) inkl. Funktionstest der Seiten und Skripten/Datenbanken
4.3. Anmeldung der Website in den relevanten Suchmaschinen
4.4. Übergabe des Datenmaterials als Ausdruck und auf CD-ROM (Formate nach Absprache) zur Pflege, zum Ausbau der Website.
Phase 5 Pflege, Ausbau , Schulung
Websites sind mit der Publikation auf einem Server nicht abgeschlossen, sondern müssen ständig aktualisiert und erweitert werden. Das kann intern mit eigenen Mitarbeitern oder extern mit Dienstleistern geschehen. Schulungstage für Editoren, Autorensysteme, Grafikprogramme werden nach Tagessätzen abgerechnet, Pflege und Updates von Websites nach Aufwand oder mit einer monatlichen Pauschale. Leistungen nach Bedarf und Absprache ( Vorschläge für sinnvolle und notwendige Leistungsfelder )
Leistungen Phase 5:
5.1. Schulung von Mitarbeitern des Unternehmens im Umgang mit Editoren, Autorensystemen, Grafikprogrammen und anderen Werkzeugen (FTP-Tools zum Übertragen der Daten)
5.2. Pflege und regelmäßige Updates bzw. Ausbau der Website
5.3. Evtl. Weiterentwicklung der Website durch neue technische Standards und/oder neue Browser, Ausbau der Funktionalität etc. Der Kunde ist zur Abnahme der Web-Site verpflichtet, sofern das Projekt den vertraglichen Anforderungen entspricht oder alle die vom Kunden verlangten Leistungen vom Webdesigner geleistet wurden.
§ 6 Liefer- und Fertigstellungstermine/ Leistungszeit
1. In der Auftragsbestätigung genannte Liefer- und Fertigstellungstermine sowie Leistungszeiten entsprechen dem jeweiligen Planungsstand und setzen die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Insbesondere bei durch den Kunden veranlassten Änderungen, Zusatzarbeiten und sonstigen Abweichungen von der Auftragsbestätigung, kann sich der Liefer-/Fertigstellungstermin entsprechend verschieben, bzw. die Leistungszeit verlängern.
2. Fixtermine gemäß § 376 HGB bestehen nur, soweit diese ausdrücklich als solche vereinbart sind.
3. Die Einhaltung der Liefer-, Fertigstellungs- und Leistungsverpflichtungen unsererseits setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4. Liefer-, Fertigstellungs- und Leistungsverzögerungen, die bei uns oder bei einem unserer Unterlieferanten/Subunternehmer aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen entstehen, die höherer Gewalt gleichstehen (wie z.B. währungs- und handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen wie bspw. Feuer, Maschinendefekte, Bruch, Rohstoff- oder Energiemangel) berechtigen uns, die Lieferung, Fertigstellung und/oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird die Durchführung des Vertrages dadurch für eine Partei unzumutbar, so kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten.
5. Geraten wir mit der Leistung oder Fertigstellung in Verzug, so ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
6. Steht dem Kunden ein gesetzlicher Anspruch auf Schadensersatz wegen Verzug zu, so ist eine Verzugsentschädigung auf höchstens 5% des Auftragswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen beschränkt. Dar über hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf einer zumindest groben Fahrlässigkeit unsererseits oder auf Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In letztgenannten Fällen ist die Ersatzpflicht allerdings auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Webseite den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
§ 7 Gefahrübergang / Versand
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit dem Zeitpunkt der Abnahme und/oder Übergabe an den Kunden, bei vereinbartem Versand mit der Übergabe oder Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausübung der Versendung bestimmter Person oder Anstalt auf den Kunden über. Bei Versand per E-Mail geht die Gefahr mit Versendung an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse auf diesen über. Soweit gemäß § 646 BGB Vollendung an die Stelle der Abnahme tritt, ist dieser Zeitpunkt für den Gefahrübergang maßgeblich.
2. Gleiches gilt soweit sich der Kunde in Annahmeverzug befindet.
3. Die Ware wird auf Wunsch nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers auf Kosten des Kunden versichert.
4. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
§ 8 Zahlung
1. Soweit nicht anders vereinbart, verpflichtet sich der Kunden nach Erhalt der Ware und der Rechnung innerhalb von 10 Tagen die vereinbarte Vergütung ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
2. Ein Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Bei Scheckzahlung gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
4. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verzinsen.
5. Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, dieser insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben sollten. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
6. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7. Nach Fertigstellung der Webseite wird der Webdesigner dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung per Email in Rechnung stellen (Schlussrechnung). Sofern erwünscht wird die Rechnung mit der Post verschickt und zusätzlich 0,50 € berechnet. Die Schlussrechnung ist innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.
8. Der Webdesigner ist berechtigt, dem Kunden in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach dem jeweils bereits erbrachten Leistungen des Webdesigners und werden für geleistete Arbeit in Höhe von jeweils 1500 € vereinbart. Die Abschlagsrechnungen sind innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.
§ 9 Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitz- oder Firmensitzwechsel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht (§ 4) nach dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Die maximale Frist einer Verzögerung vom Kunden wird bei 8 Wochen nach Auftragsbestätigung festgesetzt.
4. Im Falle eines zurücktretens vom Vertag, das durch ein Verschulden des Kunden zurückzuführen ist, ohne das dabei der Webdesigner seine Pflichten verletzt hat, ist der Kunde verpflichtet für die endstandenen Kosten und der bis dahin geleistete Leistungen, 40% des im Vertrags oder Arbeitsbestätigungs festgelegten Betrages an den Webdesigner zu begleichen.
4. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
5. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist. Der Kunde verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
6. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentumsrecht hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme so wie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrage.
8. Uns steht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen, die zu unseren Gunsten gegenüber dem Kunden bestehen, an allen vom Kunden gelieferten Plänen, Manuskripten, Daten und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB zu.
§ 10 Datenanlieferung / Virus / Datenverlust / Beweislast
1. Angelieferte Daten müssen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Der Kunde hat die uns zur Verfügung gestellten Daten vor Lieferung bzw. Übermittlung jeweils mit dem neuesten Stand entsprechenden Virenschutzprogrammen auf die Freiheit von Viren, Würmern, Trojanern etc. zu überprüfen.
2. Er haftet für jeden Schaden, der auf einen von ihm übermittelten Virus, Wurm, Trojaner etc. zurückzuführen ist, in voller Höhe nehmen. Die Haftung umfasst auch den Ersatz der Kosten für die Systemprüfung, Schadensfeststellungs- und Beseitigungskosten einer Fachfirma sowie den Ersatz der entsprechenden Ausfallzeiten.
3. Der Kunde trägt das volle Risiko eines Datenverlustes. Die Datensicherung und das erstellen von regelmäßigen Sicherungskopien obliegt allein dem Kunden. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet uns eine entsprechende Kopie der Daten zu fertigen. Verpflichtet sind wir nur, soweit wir uns hierzu vertraglich verpflichtet haben.
4. Im Fall eines Datenverlustes hat der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, bzw. an uns zu liefern.
5. Für sämtliche vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten übernehmen wir keine Gewähr, selbst wenn sie den Anforderungen des S.1 entsprechen. Dementsprechend haften wir weder für Satz-, Rechtschreib- und Formatfehler, noch für etwaige Abweichungen bei Farbe, Kontrast, Sättigung usw., soweit dies auf die von dem Kunden gelieferten Daten zurück zu führen ist
6. Wir sind nicht verpflichtet, die uns zur Verfügung gestellten Daten auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder auf Übereinstimmungen mit den Vorgaben des Kunden zu überprüfen. Der Auftrag wird in diesem Fällen ausschließlich auf der Grundlage der uns übermittelten Daten ausgeführt. Der Kunde trägt die volle Beweislast für die Vollständigkeit und Mangelfreiheit der angelieferten Daten und die vollständige und mangelfreie Datenübertragung.
§ 11 Rügepflichten, Freigabeerklärungen, Abnahme
1. Der Kunde ist verpflichtet, von uns gelieferte / fertig gestellte Werke und die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Mängelrügen des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Mängelrügen sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb einer Woche nach Empfang der Produkte und Erzeugnisse schriftlich geltend gemacht werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Versteckte Mängel, die auch nach der unverzüglichen sorgfältigen Untersuchung nicht festzustellen sind, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Etwaige Ansprüche aufgrund solcher Mängel verjähren in 1 Jahr nach Gefahrenübergang. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
3. Die Gefahr etwaiger Fehler (insb. bzgl. Satz, Format, Stand, Farbe, Kontrast und Sättigung etc.) geht mit der Freigabeerklärung des Kunden auf diesen über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem an die Freigabeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind.
4. Durch uns verursachte inhaltliche Fehler werden kostenfrei berichtigt; dagegen werden von dem Kunden infolge Unleserlichkeit der bereitgestellten Vorlagen, nicht verschuldete oder in Abweichung von der Vorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen nach den dafür aufgewendeten Arbeitsstunden gemäß unserem üblichen Stundensatz berechnet.
5. Bei Änderungen nach Freigabe gehen alle damit verbundenen Kosten zu Lasten des Kunden.
§ 12 Gewährleistung
1. Für Mängel der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nacherfüllung und / oder Ersatzlieferung bis zur Höhe des Auftragswertes. Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, das mangelhafte Werk zurückzugewähren.
2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Von einem Fehlschlagen der Nacherfüllung ist erst auszugehen, wenn uns hinreichende Gelegenheit zur Nacherfüllung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nacherfüllung oder Ersatzlieferung möglich ist, aber von uns verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt. Bei einer nur geringfügigen Abweichung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
3. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt das Produkt bei uns, wenn wir dies wählen und uns dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen dem Auftragswert und Wert des mangelhaften Produktes. Dies gilt nicht, falls uns mindestens grobes Verschulden, ein arglistiges Verschweigen eines Mangels oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vorgeworfen werden kann.
4. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme bzw. Vollendung. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (vgl. Abs.).
6. Die vereinbarte Beschaffenheit des Werkes ergibt sich grundsätzlich aus der Auftragsbestätigung, schriftlichen Zusatzvereinbarungen oder dem Pflichtenheft. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe des Werkes dar. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
7. Bei Installation von Software Dritter gilt die Beschaffenheit der Software in der im Auftrag genannten Version als vereinbart.
8. Entstehen Mängel aufgrund fehlender oder abweichende Systemvoraussetzungen des Kunden vom Angebot/Auftragsbestätigung, beziehungsweise wird das System des Kunden nachträglich geändert, so übernehmen wir hierfür keine Gewährleistung, so weit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Der Kunde trägt die Beweislast, dass auftretende Mängel unserer Werke und Leistungen nicht auf die abweichenden Systemvoraussetzungen oder Änderungen des Systems zurückzuführen sind.
9. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Ablehnung des Gesamtauftrages, es sei denn, dies wäre für einen der Vertragsparteien unzumutbar.
10. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall sind wir von unserer Haftung befreit, wenn wir unsere Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Kunden abtreten. Wir haften wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch unser Verschulden nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.
§ 13 Geheimhaltung / Datenschutz
1. Der Kunde willigt ein, dass wir die zur Abwicklung des Auftrages erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz verarbeiten und speichern.
2. Der Kunde willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben werden dürfen, soweit dies zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten erforderlich ist.
3. Im Übrigen findet eine Weitergabe personenbezogener Daten nicht statt.
§ 14 Haftungsbeschränkung
1. Wir haften für grob fahrlässig und vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen, sowie für einfach fahrlässig bewirkte Körperschäden. Die Haftung bei nicht vorsätzlichen Handlungen ist dabei auf den bei Vertragsschluss typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Werkes verursachte Schäden haften wir nicht. Eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
3. Unabhängig von einem Verschulden von uns bleibt eine eventuelle Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie oder Zusicherung unberührt. Die Herstellergarantie ist eine Garantie des Herstellers und stellt keine Übernahme einer Garantie durch uns dar.
4. Wir sind auch für die während des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Lieferung verantwortlich, es sei denn dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
5. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 15 Verwahren, Versicherung
1. Vorlagen, Filme, Druck- und Datenträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände so wie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt.
2. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Kunden zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt.
3. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Kunde die Versicherung selbst zu besorgen.
§ 16 Periodische Arbeiten
1. Kommt der Kunde mit fälligen Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug und holt er diesen Rückstand nach Mahnung nicht innerhalb einer Woche auf, können wir das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.
§ 17 Impressum
1. Wir sind berechtigt auf den Werken in geeigneter Weise, bspw. durch einen Hyperlink auf unsere Firma hinzuweisen. An geeigneten Stellen werden in die Webseite Hinweise (z.B. web design development mvhnetworks & Logo) auf die Urheberstellung des Webdesigners aufgenommen. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung des Webdesigners zu entfernen. Im Falle einer Abgabe der Webseite an einer Dritten Person, ist diese nicht Berechtigt diese zu entfernen. Der Kunde ist verpflichtet den Abnehmer darauf hinzuweisen.
§ 18 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, der europäischen und internationalen Richtlinien.
2. Soweit der Kunde Kaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffent li¬chen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Stuttgart ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergeben den Streitigkeiten.
3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt ist, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller son sti gen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.



